Zwischenzeugnisse im Schuljahr 2022/23
Für die Studierenden der Technikerschule im ersten Jahr der Weiterbildung geht es um das Bestehen der Probezeit. Voraussetzung ist, in höchstens einem Fach eine Note 5 (mangelhaft) eingetragen zu haben. Eine Ausnahme von dieser Regel schafft der Notenausgleich.
Alle Studierenden, die die Probezeit bestanden haben, erhalten die Fachschulreife zuerkannt.